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Garantiebedingungen. industrypart GmbH

Für die von industrypart verkauften und reparierten Geräte leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:

Speziell für Reparatur:

Die Gewährleistungsfrist für neue/überholte Ware beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware, soweit nicht eine abweichende, schriftliche Gewährleistungsvereinbarung getroffen wird.

  1. Für Instandsetzungs- und Überprüfungsarbeiten, die berechnet werden, sowie für einen berechneten Austausch anstelle einer Instandsetzung, leistet der Auftragnehmer Gewähr in der Weise, dass er Mängel durch Nachbesserung oder soweit ein berechneter Austausch fehlerhaft war, durch Ersatzlieferung innerhalb von 12 Monaten unentgeltlich behebt.
  2. Bei jeder Reparatur wird das Gerät mit einem Prüfsiegel versehen. Wenn das Prüfsiegel durch Eingriff Dritter verletzt wird, entfällt jeder Gewährleistungsanspruch aus der Reparatur.

Gewärleistungsanspruch entfällt im Falle nicht ordnungsgemäßer Betreibung des Gerätes.
Das Gerät soll nach Herstellerangaben betrieben/angeschlossen werden.